Angenommene Motion zu Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln

Angesichts der Debatte über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz gilt es auch, die Importe unter die Lupe zu nehmen. Gemäss einer Verordnung des EDI sollen Lebensmittel grundsätzlich keine Rückstände von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln enthalten. Für diese gilt die Nulltoleranz, also die geringste quantifizierbare Rückstandskonzentration von 0,01 Milligramm pro Kilo. Im Besonderen soll für Pflanzenschutzmittel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen wurden, ausnahmslos die Nulltoleranz angewendet werden.
Dennoch praktiziert der Bundesrat abweichende Einfuhrtoleranzen, und zwar auch für Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz verboten wurden; für sie gelten teils massiv höhere Grenzwerte. Damit gefährdet der Bundesrat nicht nur die Gesundheit der Konsumierenden, sondern schafft auch ungleich lange Spiesse für Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, die ohne diese Produkte auskommen müssen. Indem er den Verkauf solcher Lebensmittel zulässt, unterstützt er die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Drittstaaten, die dort die Gesundheit der Bäuerinnen und Bauern und der Landarbeiterinnen und Landarbeiter gefährden oder die Umwelt verschmutzen.

Die EU hat die negativen Folgen dieser Praxis erkannt und will nun die gesetzlichen Bestimmungen überprüfen, wie die Europäische Kommission kürzlich in einem Bericht schrieb. Auch der Bundesrat darf Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln nicht länger tolerieren. Für alle Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz verboten sind, muss strikt die Nulltoleranz gelten. Diese sollte den heutigen Laborstandards angepasst werden, sodass sie der tatsächlich geringsten quantifizierbaren Rückstandskonzentration entspricht.

Deshalb fordere ich vom Bundesrat, dass die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel vermindert werden, indem bei importierten Lebensmitteln die Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln geprüft und reduziert werden. Rückstände von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sollen verboten werden, und im Besonderen soll für alle Pflanzenschutzmittel, die aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes in der Schweiz verboten wurden, strikt die Nulltoleranz angewendet werden. Zudem soll das Kontroll- und Sanktionssystem befähigt werden, die strikte Einhaltung zu garantieren.

Vielen Dank für die Unterstützung meiner Motion.

Christine Badertscher